Rezeptbehandlung / Heilmittelbehandlung

In der MEDICA-Klinik und den Außenstellen sind per Verordnung oder Rezept für die Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften verschiedenste Heilmittelbehandlungen möglich.

Unsere Ärzte haben keine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder der Berufsgenossenschaft (BG)  und können daher nur Privatrezepte ausstellen. Wenden Sie sich für Rezepte der gesetztlichen Krankenkasse bzw. der BG bitte an Ihren zuständigen Arzt.

Der verordnende Arzt wählt nach medizinischen Gesichtspunkten die für Sie notwendige Therapie bzw. Therapiekombination aus.

Das Therapieangebot der MEDICA-Klinik umfasst Physikalische Therapie (Physiotherapie), Stimm, Sprech- und Sprachtherapie (Logopädie) sowie Ergotherapie.

Wichtige Information

Für die Verordnung von Heilmitteln zahlt der Patient pro Rezept eine Gebühr von 10 Euro. Außerdem muss er sich mit 10% an den Kosten der Anwendungen beteiligen. Häufig ist eine Kombination von verschiedenen Therapiemaßnahmen (z.B. 6x Manuelle Therapie in Kombination mit 6x Wärmetherapie) auf einem Rezept möglich. Über die Erforderlichkeit einer Kombination entscheidet jedoch der Arzt.

Die Heilmittelverordnung muss nach Vorgabe des Heilmittelkataloges binnen 14 Tagen ab Ausstellung des Rezeptes begonnen werden. Die Zeitspanne zwischen 2 Terminen darf 10 Kalendertage nicht überschreiten.

Der im Jahr 2011 aktualisierte Heilmittelkatalog legt genau fest, welche Behandlungen bei welchem Beschwerdebild verordnungsfähig sind und bestimmt zudem auch die Menge der Gesamtverordnung. Der Arzt muss sich bei der Verordnung von Heilmitteln an diese Richtlinien und deren Festlegungen halten.

Der Heilmittelkatalog unterscheidet beispielsweise bei Wirbelsäulenerkrankungen zwischen Erkrankungen mit wahrscheinlich kurzzeitigem und mit wahrscheinlich länger dauerndem Behandlungsbedarf. Eine Überschreitung der im Heilmittelkatalog festgelegten Verordnungszahl ist nicht ohne spezielle Beantragung und Genehmigung durch die Krankenkasse möglich. Eine weitere Therapie kann nur nach einer Behandlungspause von mindestens 12 Wochen erfolgen oder durch eine Verordnung außerhalb des Regelfalls. Diese muss jedoch durch die Krankenkasse vor Behandlungsbeginn erst genehmigt werden.

 

Bitte achten Sie für einen problemlosen Ablauf darauf, dass folgende Abschnitte auf dem Rezept ausgefüllt sind:

 

  • ihre persönlichen Daten
  • Diagnose
  • Kennziffer der Therapiemaßnahme / Indikationsschlüssel
  • Verordnungsmenge
  • Behandlungsanzahl pro Woche
  • Genaue Differenzierung der Therapieform (z.B. Wärmetherapie als Fango oder Rotlicht oder Heißluft usw.)
  • Hinweis auf eventuell notwendige Behandlungen im Hausbesuch
  • Behandlungsbeginn
  • Datum, Stempel, Unterschrift

Sollten Sie noch Fragen zu den Behandlungsmöglichkeiten in unserer Einrichtung haben, so können Sie sich unter Tel. 0341 2580-600 oder per E-Mail an uns wenden.

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