Wege zur Beantragung

Je nach Kostenträger und Reha-Form sind die Wege zur Beantragung unterschiedlich.

 

Die nachfolgenden Seiten geben einen Überblick über die Beantragungsformen, gegliedert nach den den möglichen Kostenträgern.

 

Als Faustregel gilt: sind Sie als Patient im erwerbsfähigen Alter und ist durch Ihre Erkrankung die Erwerbsfähigkeit bedroht, oder droht  eine Verminderung der Erwerbsfähigkeit, dann ist in der Regel der Rentenversicherungsträger zuständiger Kostenträger.

 

Patienten, die noch nicht oder nicht mehr im erwerbsfähigen Alter sind, erhalten Leistungen der ambulaten Rehabilitation im Regelfall durch die gesetzliche Krankenkasse.

 

Für Leiden, die aus einem Wege-, Sport- oder Arbeitsunfall entstanden sind, ist in der Regel die gesetzliche Unfallkasse (Berufsgenossenschaft) zuständig. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der Schule oder schulischer Veranstaltungen verunfallt sind.

 

Wenn Sie sich über die Zuständigkeit Ihrer Rehabilitation unklar sind, gibt Ihnen Ihre Krankenkasse gerne nähere Auskünfte.

 

Ebenso stehen Ihnen unsere Mitarbeiter aus dem Reha-Service für Rückfragen gerne zur Verfügung:

 

Tel. 0341 2580-657 oder per E-Mail reha[at]medica-klinik.de

 

 

 

 

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