Leistungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Heilverfahren (HV)

Ein Heilverfahren richtet sich an Personen, die wegen gesundheitlicher Probleme den Belastungen am Arbeitsplatz nicht mehr gewachsen sind und eine längere Krankschreibung erfolgt oder droht. Das Rehabilitationsziel besteht darin, die Patienten nach einer akuten oder chronischen Erkrankung für Ihren Alltag zu stärken.

 

Wenn eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht gleich erfolgen kann, besteht die Möglichkeit nach Absprache mit den behandelnden Ärzten eine Stufenweise Wiedereingliederung über die Rentenversicherung einzuleiten. Für Patienten, die Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, besteht die Möglichkeit einer Umschulung über den Rentenversicherungsträger.

 

Ein psychosomatisches Heilverfahren umfasst 20 bis 30 Behandlungstage und wird an 5 Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) mit einer täglichen Therapie von etwa 8:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr  durchgeführt. Eine Zuzahlung ist für ein ambulantes Heilverfahren nicht zu leisten.

Psychosomatische Nachsorge (Curriculum Hannover)

Die verschiedenen Reha-Kostenträger der Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft - Bahn - See) haben zur Sicherung und Vertiefung der erreichten Ergebnisse der vorher durchgeführten Rehabilitation - Anschlussheilbehandlung oder allgemeines Heilverfahren - verschiedene Nachsorge-Programme entwickelt.  

In der MEDICA-Klinik kann die Nachsorge Curriculum Hannover in der Psychosomatik über die DRV Bund, DRV Mitteldeutschland und DRV-Knappschaft-Bahn-See durchgeführt werden. Diese können vom behandelnden Reha-Arzt zum Ende des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen und verordnet werden. Die Verordnungsempfehlung stellt die Rehabilitationsklinik aus und sendet bei vorliegender Einverständniserklärung des Patienten diese und den ausführlichen Entlassungsbericht direkt an die MEDICA-Klinik. Inhaltlicher und zeitlicher Rahmen sowie die konkrete Nachsorgeeinrichtung werden durch das Ärzteteam der Rehabilitationsklinik empfohlen und vor Ort endgültig abgestimmt.

 

Es können maximal 25 Gruppentermine mit einer jeweiligen Zeitdauer von 90 bis 120 Minuten und zusätzlich Einzelgespräche (Aufnahme- und Entlassungsgespräch) durchgeführt werden. Dabei ist pro Woche ein Gruppentermin vorgesehen. Die Dauer und tageszeitliche Organisation der Maßnahme richtet sich nach der individuellen Situation (Belastbarkeit, funktionelle Einschränkungen und Berufstätigkeit) des Patienten. Eine Zuzahlung ist von den Versicherten nicht zu leisten.

 

Angebote der psychosomatischen Nachsorge

  • Unterstützung bei der Suche nach einem Psychotherapieplatz
  • Einzelgespräche in Krisensituationen
  • Zusammenführung von Rehabilitanden aus anderen Kliniken zur Kontaktaufnahme
  • Arbeitsplatzberatung und auf Wunsch Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber
  • Organisation von Arbeitserprobung oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Rentenversicherung

Ziele der psychosomatischen Nachsorge

  • Weiterbearbeitung Ihrer Therapieziele
  • Unterstützung beim Übergang von der Rehabilitation in den Alltag
  • Festigung der bisher erreichten Ziele
  • Weiterer Abbau von Ängsten und Depressionen
  • Weiterer Aufbau von Selbstsicherheit und Selbstbewusstsein
  • Bearbeitung von sozialen Konflikten und Partnerschaftsproblemen
  • Verbesserung der eigenen Problemlösefähigkeit
  • Unterstützung bei Arbeitsplatzproblemen und beruflicher Rehabilitation

Zugangsvoraussetzungen:

  • Zum Entlassungszeitpunkt aus der Rehabilitation ist ein Leistungsvermögen von mehr als 3 Stunden und mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorhanden.
  • Der Anfahrtsweg darf in der Regel max. 30 km oder 45 min Fahrzeit betragen. Der Versicherte bekommt einen Fahrkostenzuschuss von der Nachsorgeeinrichtung ausgezahlt.
  • Die Nachsorgeleistungen sind wegen ihres zeitlich geringen Umfangs berufsbegleitend durchführbar. Es besteht deshalb kein Anspruch auf Übergangsgeld.
  • Der Beginn muss spätestens 3 Monate nach Ende der Reha-Maßnahme terminiert sein. Berufliche und/oder private Gründe rechtfertigen keine Aufnahme der Nachsorge außerhalb der Drei-Monats-Frist.
  • Die Nachsorge muss innerhalb von 12 Monaten nach Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung abgeschlossen sein.

Ausschlusskriterien:

  • Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit von unter 3 Stunden
  • Bezug oder Antrag einer Erwerbsminderungsrente oder BU / EU-Rente
  • Bezug oder Antrag einer Altersrente von wenigstens 2 /3 der Vollrente

Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Ambulante Rehabilitation

Eine ambulante Rehabilitation richtet sich an Personen, die wegen gesundheitlicher Probleme den Belastungen des täglichen Lebens nicht mehr gewachsen sind und bei denen Pflegebedürftigkeit droht. Das Rehabilitationsziel besteht darin, die Patienten bei einer psychosmatischen Erkrankung für den Alltag zu stärken.

 

Eine ambulante psychosomatische Rehabilitation umfasst 20 bis 30 Behandlungstage und wird an 5 Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) mit einer täglichen Therapie von etwa 08:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr durchgeführt. Für eine ambulante Anschlussrehabilitation ist eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 € pro Behandlungstag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten. Die Patienten werden gebeten zu Beginn der ambualnten Rehabiliation Rechnungen über bereits geleistete Zuzahlungen im Krankenhaus oder den Befreiungsausweis der Krankenkasse vorzulegen. Die Zuzahlung muss nur für die Tage geleistet werden, die der Patient tatsächlich im Haus ist.

 

Für Fragen zur Zuzahlung stehen die Mitarbeiter des Reha-Service gerne zur Verfügung.

Leistungen der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Bei psychosomatischen Erkrankungen kann durch den Arzt eine intensivierte Behandlung in Form einer Privat-Reha verordnet  werden.

 

Die Kostenübernahme für die Privat-Reha beantragt die MEDICA-Klinik bei der privaten Krankenversicherung. Dafür wird ein ärztliches Aufnahmegespräch vereinbart und bei diesem werden der Therapieplan und der Kostenübernahmeantrag fertig gestellt.  

 

Dabei werden individuell den medizinischen Notwendigkeiten entsprechend verschiedene Elemente der ambulanten Rehabilitation unter Mitwirkung des interdisziplinären Reha-Teams (Ärzte, Physio-, Ergo- und Sporttherapeuten, Psychologen, Ernährungsberatern u. w.) umgesetzt.

 

Die psychosomatische Privat-Reha wird 5 Mal wöchentlich mit einer täglichen Therapiezeit von etwa 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr durchgeführt. 

 

Ärztliche Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Privat-Reha finden regelmäßig statt. Eine Kombination mit ärztlichen, diagnotischen oder therapeutischen Maßnahmen ist jederzeit möglich. Die Gesamtzahl der notwendigen Therapietage wird durch den persönlichen Heilverlauf und die Notwendigkeit zur komplexen Behandlung bestimmt.

BVMW-Unternehmertreffen in der MEDICA-Klinik

16. März 2012

Betriebliches Gesundheitsmanagement in Kooperation mit dem Metabalance-Institut


Tag der Rückengesundheit

12. März 2012

Kostenloser Rückentest im Sport- und Gesundheitszentrum Angerbrücke


Durch Höhentraining zu sportlichen Höchstleistungen

20. Januar 2012

Handballer des SC DHfK trainieren im Sport- und Gesundheitszentrum Angerbrücke


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