Leistungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Die Anschlussheilbehandlung ist eine intensive Nachbehandlung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt mit oder ohne Operation. Diese Leistung kann bis zu 6 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden.

 

Die orthopädische Anschlussheilbehandlung umfasst 15 Behandlungstage und  wird an 5 Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) mit einer täglichen Therapiezeit von 4 bis 6 Stunden durchgeführt. Eine Zuzahlung ist für die ambulante Anschlussheilbehandlung nicht zu leisten.

 

Heilverfahren (HV)

Das Heilverfahren richtet sich an Personen, die wegen gesundheitlicher Probleme den Belastungen am Arbeitsplatz nicht mehr gewachsen sind und eine längere Krankschreibung erfolgt oder droht. Das Rehabilitationsziel besteht darin, den Patienten nach einer akuten oder chronischen Erkrankung für die Belastungen am Arbeitsplatz zu stärken.

 

Wenn eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht gleich erfolgen kann, besteht die Möglichkeit nach Absprache mit dem behandelnden Ärzten, eine Stufenweise Wiedereingliederung über die Rentenversicherung einzuleiten. Für Patienten, die Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, besteht die Möglichkeit einer Umschulung über den Rentenversicherungsträger.

 

Ein orthopädisches Heilverfahren umfasst 15 Behandlungstage und wird an 5 Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) mit einer täglichen Therapiezeit von 4 bis 6 Stunden durchgeführt. Eine Zuzahlung ist für das ambulante Heilverfahren nicht zu leisten.

 

In die Rehabilitationsverfahren der DRV können bei Bedarf auch arbeitsplatzbezogene Therapien integriert werden.

Reha-Nachsorge

Die verschiedenen Reha-Kostenträger der Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft - Bahn - See) haben zur Sicherung und Vertiefung der erreichten Ergebnisse der vorher durchgeführten Rehabilitation - Anschlussheilbehandlung oder allgemeines Heilverfahren - verschiedene Nachsorge-Programme entwickelt. 

In der MEDICA-Klinik kann das IRENA-Programm (Intensivierte Rehabilitations- Nachsorge) in der Orthopädie über die DRV Bund, DRV Mitteldeutschland, DRV Knappschaft - Bahn - See durchgeführt werden. Das IRENA-Programm kann vom behandelnden Reha-Arzt zum Ende des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen und verordnet werden. Die Verordnungsempfehlung stellt die Rehabilitationsklinik aus und sendet bei vorliegender Einverständniserklärung des Patienten diese und den ausführlichen Entlassungsbericht direkt an die MEDICA-Klinik. Inhaltlicher und zeitlicher Rahmen sowie die konkrete Nachsorgeeinrichtung werden durch das Ärzteteam der Rehabilitationsklinik empfohlen und vor Ort endgültig abgestimmt.

Es können maximal 24 Termine mit einer jeweiligen Zeitdauer von 90 bis max. 120 Minuten in Anspruch genommen werden. Dabei sind pro Woche 2 bis 3 Termine vorgesehen. Die Dauer und tageszeitliche Organisation der Maßnahme richtet sich nach der individuellen Situation (Belastbarkeit, funktionelle Einschränkungen und Berufstätigkeit) des Patienten. Eine Zuzahlung ist von den Versicherten nicht zu leisten.

 

Inhalt IRENA-Programm:

  • MTT, Gruppentherapie
  • MTT, Rückenschule
  • MTT, Ausdauertraining wie Nordic Walking, Ergometer
  • MTT, Arbeitstraining
  • MTT, Ernährungsberatung
  • MTT, Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson
    Zugangsvoraussetzungen:
  • Zum Entlassungszeitpunkt aus der Rehabilitation ist ein Leistungsvermögen von mehr als 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorhanden.
  • Der Anfahrtsweg darf in der Regel max. 30 km oder 45 min Fahrzeit betragen. Der Versicherte erhält einen Fahrkostenzuschuss von der Nachsorgeeinrichtung ausgezahlt.
  • Die Nachsorgeleistungen sind wegen ihres zeitlich geringen Umfangs berufsbegleitend durchführbar. Ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht deshalb nicht.
  • Der Beginn muss spätestens 3 Monate nach Ende der Reha-Maßnahme terminiert sein. Berufliche und private Gründe rechtfertigen keine Aufnahme der Nachsorge außerhalb der Drei-Monats-Frist.
  • Die Nachsorge muss innerhalb der ersten 6 Monate nach Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung erfolgen.

Ausschlusskriterien:

  • Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit von unter 3 Stunden
  • Bezug oder Antrag einer Erwerbsminderungsrente oder BU / EU-Rente
  • Bezug oder Antrag einer Altersrente von wenigstens 2 /3 der Vollrente

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Anschlussrehabilitation (AR)

Die Anschlussrehabilitation ist eine intensive Nachbehandlung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt mit oder ohne Operation. Diese Leistung kann bis zu  2 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden. Ein späterer Rehabilitationsbeginn ist nur nach Absprache und Genehmigung der Krankenkasse möglich.

 

Der Therapieumfang für die ambulante Anschlussrehabilitation ist von der Genehmigung der Krankenkasse abhängig. Die AR wird an 3 bis 5 Tagen, abhängig von der körperlichen Belastbarkeit, und einer Therapiezeit von 3 bis 6 Stunden je Behandlungstag durchgeführt. Für eine ambulante Anschlussrehabilitation ist eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 € pro Behandlungstag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten. Die Patienten werden gebeten zu Beginn der AR Rechnungen über bereits geleistete Zuzahlungen im Krankenhaus oder den Befreiungsausweis der Krankenkasse vorlegen. Die Zuzahlung muss nur für die Tage geleistet werden, die der Patient tatsächlich im Haus ist.

 

Für Fragen zur Zuzahlung stehen die Mitarbeiter des Reha-Service gerne zur Verfügung.

Ambulante Rehabilitation

Das Heilverfahren richtet sich an Personen, die wegen gesundheitlicher Probleme den Belastungen des Alltags nicht mehr gewachsen sind und eine längere Krankschreibung erfolgt oder droht.  Das Rehabilitationsziel besteht darin, die Patienten nach einer akuten oder chronischen Erkrankung für Ihren Alltag zu stärken.

 

Eine ambulante Rehabilitation kann flexibel gestaltet werden und in das gesellschaftliches Leben integriert werden. Der Therapieumpfang für die ambulante Rehabilitation ist von der Genehmigung der Krankenkasse abhängig. Die Rehabilitation wird an 3 bis 5 Tagen, abhängig von der körperlichen Belastbarkeit, und einer Therapiezeit von 3 bis 6 Stunden je Behandlungstag durchgeführt.

 

Für eine ambulante Rehabilitation ist eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 € pro Behandlungstag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten. Die Patienten werden gebeten zu Beginn der Rehabilitation Rechnungen über bereits geleistete Zuzahlungen im Krankenhaus oder den Befreiungsausweis der Krankenkasse vorlegen. Die Zuzahlung muss nur für die Tage geleistet werden, die der Patient tatsächlich im Haus ist.

 

Für Fragen zur Zuzahlung stehen die Mitarbeiter des Reha-Service gerne zur Verfügung.

Leistungen der Berufsgenossenschaft (BG)

Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)

Erwerbstätige nach einem Wege-, Sport- oder Arbeitsunfall und Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der Schule oder schulischer Veranstaltungen verunfallt sind, können vom D- / H-Arzt eine EAP verordnet bekommen.

In die EAP können bei Bedarf auch arbeitsplatzbezogene Therapien integriert werden.

 

Eine EAP-Verordnung gilt grundsätzlich immer nur für 14 Tage. Die EAP umfasst 10 Behandlungseinheiten und  wird an 5 Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) mit einer täglichen Therapiezeit von 2,5 bis 3 Stunden durchgeführt. Abweichungen sind nur in Abstimmung mit dem D- / H-Arzt möglich. Nach 14 Tagen erfolgt eine Kontrolluntersuchung durch ihn und bei Bedarf eine neue EAP-Verordnung.

AOMR / ABMR

Seit 2010 hat die MEDICA-Klinik die Zulassung zur Durchführung der AOMR (Arbeitsplatzorientierte Muskuloskeletale Rehabilitation) der Verwaltungsberufsgenossenschaft. Daraus entwickelte sich die ABMR (Arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation) der DGVU.

Basierend auf den Inhalten der EAP wird die Rehabilitation um spezifische arbeitsplatzbezogene Medizinische Trainingstherapie. Traditionelle Therapieinhalte wie Krankengymnastik, Physikalische Therapie, Massage etc. werden im Verlauf schrittweise reduziert. Es erfolgen Eingangstestungen zur Erfassung des auf die kritischen Arbeitsplatzanforderungen zugeschnittenen Patientenfähigkeitsprofil mittels einer EFL-basierten Testung (EFL = Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit nach Isernhagen) / EFL-Screeningtests / Funktionellen Jobanalyse. Am Ende wird diese Testung wiederholt. Ziel des Rehabilitationsverfahrens ist die Erreichung der optimalen funktionellen Belastbarkeit als Voraussetzung für die Reintegration in den Arbeitsprozess.

 

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Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV)

Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)

Bei Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems oder nach Operationen kann durch den Arzt eine intensivierte Behandlung in Form einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie verordnet werden.

 

Die Kostenübernahme für die EAP beantragt die MEDICA-Klinik bei der privaten Krankenversicherung. Dafür wird ein ärztliches Aufnahmegespräch vereinbart, bei dem der Therapieplan sowie der Kostenübernahmeantrag erstellt wird. 

 

Die EAP umfasst meist 15 Behandlungseinheiten mit einer täglichen Therapiezeit von 2,5 bis 3 Stunden. Die Behandlung wird an 3 bis 5 Tagen, abhängig von der körperlichen Belastbarkeit und Möglichkeit der Patienten durchgeführt.  

 

Die Gesamtzahl der notwendigen Therapieeinheiten wird durch den persönlichen Heilverlauf und die Notwendigkeit zur komplexen Behandlung bstimmt. Zu diesem Zwecke finden regelmäßig Kontrolluntersuchungen beim Reha-Arzt, ergänzend zu den ambulanten Therapien statt.

BVMW-Unternehmertreffen in der MEDICA-Klinik

16. März 2012

Betriebliches Gesundheitsmanagement in Kooperation mit dem Metabalance-Institut


Tag der Rückengesundheit

12. März 2012

Kostenloser Rückentest im Sport- und Gesundheitszentrum Angerbrücke


Durch Höhentraining zu sportlichen Höchstleistungen

20. Januar 2012

Handballer des SC DHfK trainieren im Sport- und Gesundheitszentrum Angerbrücke


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