Leistungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV)Anschlussheilbehandlung (AHB)Die Anschlussheilbehandlung ist eine intensive Nachbehandlung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt mit oder ohne Operation, nach Bestrahlung oder Chemotherapie. Diese Leistung kann bis zu 6 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden.
Die onkologische Anschlussheilbehandlung umfasst 15 Behandlungstage und wird an 5 Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) mit einer täglichen Therapiezeit von 4 bis 6 Stunden durchgeführt. Eine Zuzahlung ist für die ambulante Anschlussheilbehandlung nicht zu leisten.
Heilverfahren (HV)Das Heilverfahren richtet sich an Personen, die wegen gesundheitlicher Probleme den Belastungen am Arbeitsplatz nicht mehr gewachsen sind und eine längere Krankschreibung erfolgt oder droht. Das Rehabilitationsziel besteht darin, den Patienten nach einer akuten oder chronischen Erkrankung für die Belastungen am Arbeitsplatz zu stärken.
Wenn eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht gleich erfolgen kann, besteht die Möglichkeit nach Absprache mit dem behandelnden Ärzten eine Stufenweise Wiedereingliederung über die Rentenversicherung einzuleiten. Für Patienten die Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, besteht die Möglichkeit einer Umschulung über den Rentenversicherungsträger.
Ein onkologisches Heilverfahren umfasst 15 Behandlungstage und wird an 5 Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) mit einer täglichen Therapiezeit von 4 bis 6 Stunden durchgeführt. Eine Zuzahlung ist für ein ambulantes Heilverfahren nicht zu leisten. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)Anschlussrehabilitation (AR)Die Anschlussrehabilitation ist eine intensive Nachbehandlung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt mit oder ohne Operation, nach Bestrahlung oder Chemotherapie. Diese Leistung kann bis zu 2 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden. Ein späterer Rehabilitationsbeginn ist nur nach Absprache und Genehmigung der Krankenkasse möglich.
Der Therapieumfang für die ambulante Anschlussrehabilitation ist von der Genehmigung der Krankenkasse abhängig. Die AR wird an 3 bis 5 Tagen, abhängig von der körperlichen Belastbarkeit, und einer Therapiezeit von 3 bis 6 Stunden je Behandlungstag durchgeführt. Für eine ambulante Anschlussrehabilitation ist eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 € pro Behandlungstag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten. Die Patienten werden gebeten zu Beginn der AR Rechnungen über bereits geleistete Zuzahlungen im Krankenhaus oder den Befreiungsausweis der Krankenkasse vorzulegen. Die Zuzahlung muss nur für die Tage geleistet werden, die der Patient tatsächlich im Haus ist.
Für Fragen zur Zuzahlung stehen die Mitarbeiter des Reha-Service gerne zur Verfügung. Ambulante RehabilitationDie ambulante Rehabilitation richtet sich an Personen, die wegen gesundheitlicher Probleme den Belastungen des Alltags nicht mehr gewachsen sind und eine längere Krankschreibung erfolgt oder droht. Das Rehabilitationsziel besteht darin, die Patienten nach einer akuten oder chronischen Erkrankung für Ihren Alltag zu stärken.
Eine ambulante Rehabilitation kann flexibel gestaltet werden und in Ihr gesellschaftliches Leben integriert werden. Der Therapieumpfang für eine die ambulante Rehabilitation ist von der Genehmigung der Krankenkasse abhängig. Die Rehabilitation wird an 3 bis 5 Tagen, abhängig von der körperlichen Belastbarkeit, und einer Therapiezeit von 3 bis 6 Stunden je Behandlungstag durchgeführt. Für eine ambulante Rehabilitation ist eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 € pro Behandlungstag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten. Die Patienten werden gebeten zu Beginn der AR Rechnungen über bereits geleistete Zuzahlungen im Krankenhaus oder den Befreiungsausweis der Krankenkasse vorzulegen. Die Zuzahlung muss nur für die Tage geleistet werden, die der Patient tatsächlich im Haus ist.
Für Fragen zur Zuzahlung stehen die Mitarbeiter des Reha-Service gerne zur Verfügung. Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV)Bei onkologischen Erkrankungen (Z.n. Operationen, Bestrahlung oder Chemotherapie) kann durch den Arzt eine intensivierte Behandlung in Form einer Privat-Reha verordnet werden.
Die Kostenübernahme für die Privat-Reha beantragt die MEDICA-Klinik bei der privaten Krankenversicherung. Dafür wird ein ärztliches Aufnahmegespräch vereinbart und bei diesem der Therapieplan und der Kostenübernahmeantrag fertig gestellt.
Dabei werden individuell den medizinischen Notwendigkeiten entsprechend, verschiedene Elemente der ambulanten Rehabilitation unter Mitwirkung des interdisziplinären Reha-Teams (Ärzte, Physio-/ Ergo-/ Sporttherapeuten, Psychologen, Ernährungsberatern u.w.) umgesetzt.
Die Privat-Reha wird zwischen 3 bis 5 Mal wöchentlich über 4 bis 6 Stunden durchgeführt. Ärztliche Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Privat-Reha finden regelmäßig statt. Die Gesamtzahl der notwendigen Therapietage wird durch den persönlichen Heilverlauf und die Notwendigkeit zur komplexen Behandlung bestimmt.
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