Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Die Anschlussheilbehandlung ist eine intensive Nachbehandlung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt mit oder ohne Operation. Diese Leistung kann bis zu  2 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden. Ein späterer Rehabilitationsbeginn ist nur nach Absprache und Genehmigung der Krankenkasse möglich.

Der Therapieumfang für die ambulante Anschlussrehabilitation ist von der Genehmigung der Krankenkasse abhängig. Die AR wird an 3 bis 5 Tagen, abhängig von der körperlichen Belastbarkeit, und einer Therapiezeit von 3 bis 6 Stunden je Behandlungstag durchgeführt. Eine Zuzahlung ist nicht zu leisten. Für eine ambulante Anschlussrehabilitation ist eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 € pro Behandlungstag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten. Die Patienten werden gebeten zu Beginn der AR Rechnungen über bereits geleistete Zuzahlungen im Krankenhaus oder den Befreiungsausweis der Krankenkasse vorzulegen. Die Zuzahlung muss nur für die Tage geleistet werden, die der Patient tatsächlich im Haus ist.

Für Fragen zur Zuzahlung stehen die Mitarbeiter des Reha-Service gerne zur Verfügung.

Ambulante Rehabilitation

Die ambulante Rehabilitation richtet sich an Personen, die wegen gesundheitlicher Probleme den Belastungen des Alltags nicht mehr gewachsen sind und eine längere Krankschreibung erfolgt oder droht.  Das Rehabilitationsziel besteht darin, die Patienten nach einer neurologischen Erkrankung für den Alltag und die Belastungen am Arbeitsplatz zu stärken.

Eine ambulante neurologische Rehabilitation kann flexibel gestaltet und in Ihr gesellschaftliches Leben integriert werden. Für eine ambulante Anschlussrehabilitation ist eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 € pro Behandlungstag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten. Die Patienten werden gebeten zu Beginn der AR Rechnungen über bereits geleistete Zuzahlungen im Krankenhaus oder den Befreiungsausweis der Krankenkasse vorzulegen. Die Zuzahlung muss nur für die Tage geleistet werden, die der Patient tatsächlich im Haus ist.

Für Fragen zur Zuzahlung stehen die Mitarbeiter des Reha-Service gerne zur Verfügung.

Leistungen der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Bei neurologischen Erkrankungen kann durch den Arzt eine intensivierte Behandlung in Form einer Privat-Reha verordnet  werden.

 

Die Kostenübernahme für die Privat-Reha beantragt die MEDICA-Klinik bei der privaten Krankenversicherung. Dafür wird ein ärztliches Aufnahmegespräch vereinbart und bei diesem der Therapieplan und der Kostenübernahmeantrag fertig gestellt.

 

Dabei werden individuell den medizinischen Notwendigkeiten entsprechend verschiedene Elemente der ambulanten Rehabilitation unter Mitwirkung des interdisziplinären Reha-Teams (Ärzte, Physio-/ Ergo-/ Sporttherapeuten, Psychologen, Ernährungsberatern u.w.) umgesetzt.

 

Die Privat-Reha wird zwischen 3 bis 5 Mal wöchentlich mit einer Therapiezeit von 4 Stunden durchgeführt.Die Gesamtzahl der notwendigen Therapietage wird durch den persönlichen Heilverlauf und die Notwendigkeit zur komplexen Behandlung bestimmt.

 

BVMW-Unternehmertreffen in der MEDICA-Klinik

16. März 2012

Betriebliches Gesundheitsmanagement in Kooperation mit dem Metabalance-Institut


Tag der Rückengesundheit

12. März 2012

Kostenloser Rückentest im Sport- und Gesundheitszentrum Angerbrücke


Durch Höhentraining zu sportlichen Höchstleistungen

20. Januar 2012

Handballer des SC DHfK trainieren im Sport- und Gesundheitszentrum Angerbrücke


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