Leistungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Die Anschlussheilbehandlung ist eine intensive Nachbehandlung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt mit oder ohne Operation. Diese Leistung kann bis zu 6 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden.

 

Die kardiologische Anschlussheilbehandlung umfasst 15 Behandlungstage und  wird an 5 Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) mit einer täglichen Therapiezeit von 4 bis 6 Stunden durchgeführt.

 

Heilverfahren (HV)

Ein Heilverfahren ist für Menschen, die aus gesundheitlichen Problemen den Belastungen am Arbeitsplatz nicht mehr gewachsen sind und eine längere Krankschreibung erfolgt oder droht. Das Rehabilitationsziel besteht darin, den Patienten nach einer akuten oder chronischen Erkrankung für die Belastungen am Arbeitsplatz zu stärken.

 

Wenn eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht gleich erfolgen kann, besteht die Möglichkeit nach Absprache mit dem behandelnden Ärzten eine Stufenweise Wiedereingliederung über die Rentenversicherung einzuleiten. Für Patienten die Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, besteht die Möglichkeit einer Umschulung über den Rentenversicherungsträger.

 

Ein kardiologisches Heilverfahren umfasst 15 Behandlungstage und wird an 5 Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) mit einer täglichen Therapiezeit von 4 bis 6 Stunden durchgeführt.

Reha-Nachsorge

Die verschiedenen Reha-Kostenträger der Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft - Bahn - See) haben zur Sicherung und Vertiefung der erreichten Ergebnisse der vorher durchgeführten Rehabilitation - Anschlussheilbehandlung oder allgemeines Heilverfahren - verschiedene Nachsorge-Programme entwickelt.

In der MEDICA-Klinik können Patienten die Reha-Nachsorge in der Kardiologie über die DRV Bund, DRV Mitteldeutschland, DRV Knappschaft - Bahn - See durchführen. Die Reha-Nachsorge kann vom behandelnden Reha-Arzt zum Ende des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen und verordnet werden. Die Verordnungsempfehlung stellt die Rehabilitationsklinik aus und sendet bei vorliegender Einverständniserklärung des Patienten diese und den ausführlichen Entlassungsbericht direkt an die MEDICA-Klinik. Inhaltlicher und zeitlicher Rahmen sowie die konkrete Nachsorgeeinrichtung werden durch das Ärzteteam der Rehabilitationsklinik empfohlen und vor Ort endgültig abgestimmt.

Es können maximal 24 Termine mit einer jeweiligen Zeitdauer von 90 bis max. 120 Minuten in Anspruch genommen werden. Dabei sind pro Woche 2 bis 3 Termine vorgesehen. Die Dauer und tageszeitliche Organisation der Maßnahme richtet sich nach der individuellen Situation (Belastbarkeit, funktionelle Einschränkungen und Berufstätigkeit) des Patienten. Eine Zuzahlung ist von den Versicherten nicht zu leisten.

 

Inhalt der Reha-Nachsorge

 

Die Inhalte der kardiologischen Reha-Nachsorge sind abhängig von der Erkrankung des Patienten und der Empfehlung und Verordnung des Arztes.

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Zum Entlassungszeitpunkt aus der Rehabilitation ist ein Leistungsvermögen von mehr als 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorhanden.
  • Der Anfahrtsweg darf in der Regel max. 30 km oder 45 min Fahrzeit betragen. Der Versicherte bekommt einen Fahrkostenzuschuss von der Nachsorgeeinrichtung ausgezahlt.
  • Die Nachsorgeleistungen sind wegen ihres zeitlich geringen Umfangs berufsbegleitend durchführbar. Ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht deshalb nicht.
  • Der Beginn muss spätestens 3 Monate nach Ende der Reha-Maßnahme terminiert sein. Berufliche und/oder private Gründe rechtfertigen keine Aufnahme der Nachsorge außerhalb der Drei-Monats-Frist.
  • Die Nachsorge muss innerhalb der ersten 6 Monate nach Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung abgeschlossen sein.

Ausschlusskriterien:

  • Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit von unter 3 Stunden
  • Bezug oder Antrag einer Erwerbsminderungsrente oder BU / EU-Rente
  • Bezug oder Antrag einer Altersrente von wenigstens 2 /3 der Vollrente

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Anschlussrehabilitation (AR)

Die Anschlussrehabilitation ist eine intensive Nachbehandlung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt mit oder ohne Operation. Diese Leistung kann bis zu  2 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden. Ein späterer Rehabilitationsbeginn ist nach Absprache und Genehmigung der Krankenkasse möglich.

 

Der Therapieumfang für die ambulante Anschlussrehabilitation ist von der Genehmigung der Krankenkasse abhängig. Die AR wird an 3 bis 5 Tagen, abhängig von der körperlichen Belastbarkeit, und einer Therapiezeit von 3 bis 6 Stunden je Behandlungstag durchgeführt. Für eine ambulante Anschlussrehabilitation ist eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 € pro Behandlungstag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten. Die Patienten werden gebeten zu Beginn der AR Rechnungen über bereits geleistete Zuzahlungen im Krankenhaus oder den Befreiungsausweis der Krankenkasse vorzulegen. Die Zuzahlung muss nur für die Tage geleistet werden, die der Patient tatsächlich im Haus ist.

 

Für Fragen zur Zuzahlung stehen die Mitarbeiter des Reha-Service gerne zur Verfügung.

Ambulante Rehabilitation

Die ambulante Rehabilitation richtet sich an Personen, die wegen gesundheitlicher Probleme den Belastungen des Alltags nicht mehr gewachsen sind und eine längere Krankschreibung erfolgt oder droht.  Das Rehabilitationsziel besteht darin, die Patienten nach einer akuten oder chronischen Erkrankung für ihren Alltag zu stärken.

 

Eine kardiologische ambulante Rehabilitation kann flexibel gestaltet werden und in das gesellschaftliche Leben der Patienten integriert werden. Der Therapieumfang für die ambulante Rehabilitation ist von der Genehmigung der Krankenkasse abhängig. Die Rehabilitation wird an 3 bis 5 Tagen, abhängig von der körperlichen Belastbarkeit, und einer Therapiezeit von 3 bis 6 Stunden je Behandlungstag durchgeführt. Für eine ambulante Rehabilitation ist eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 € pro Behandlungstag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten. Die Patienten werden gebeten zu Beginn der AR Rechnungen über bereits geleistete Zuzahlungen im Krankenhaus oder den Befreiungsausweis der Krankenkasse vorzulegen. Die Zuzahlung muss nur für die Tage geleistet werden, die der Patient tatsächlich im Haus ist.

 

Für Fragen zur Zuzahlung stehen die Mitarbeiter des Reha-Service gerne zur Verfügung.

Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV)

Bei Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und/oder nach Operationen kann durch den Arzt eine intensivierte Behandlung in Form einer Privat-Reha verordnet  werden.

 

Die Kostenübernahme für die Privat-Reha beantragt  die MEDICA-Klinik bei der privaten Krankenversicherung. Dafür wird ein ärztliches Aufnahmegespräch vereinbart, bei dem der Therapieplan und der Kostenübernahmeantrag fertig gestellt werden.

 

Dabei werden individuell den medizinischen Notwendigkeiten entsprechend, verschiedene Elemente der ambulanten Rehabilitation unter Mitwirkung des interdisziplinären Reha-Teams (Ärzte, Physio-/ Ergo-/ Sporttherapeuten, Psychologen, Ernährungsberatern u.w.) umgesetzt.

 

Die Privat-Reha wird zwischen 3 bis 5 Mal wöchentlich mit einer Therapiezeit von 4 Stunden durchgeführt. Ärztliche Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Privat-Reha finden regelmäßig statt. Die Gesamtzahl der notwendigen Therapietage wird durch den persönlichen Heilverlauf und die Notwendigkeit zur komplexen Behandlung bestimmt.

 

BVMW-Unternehmertreffen in der MEDICA-Klinik

16. März 2012

Betriebliches Gesundheitsmanagement in Kooperation mit dem Metabalance-Institut


Tag der Rückengesundheit

12. März 2012

Kostenloser Rückentest im Sport- und Gesundheitszentrum Angerbrücke


Durch Höhentraining zu sportlichen Höchstleistungen

20. Januar 2012

Handballer des SC DHfK trainieren im Sport- und Gesundheitszentrum Angerbrücke


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