Welcher Kostenträger ist für mich zuständig?

Genau so vielfältig wie die individuelle Krankengeschichte und die persönlichen Lebensumstände sind auch die von den unterschiedlichen Kostenträgern angebotenen Leistungen der ambulanten Rehabilitation.

 

Auf diesen Seiten wird ein Überblick über die verschiedenen Rehabilitationsangebote in Abhängigkeit des zuständigen Kostenträgers und der Erkrankung gegeben.

 

 

Die Rehabilitationsformen der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Die Anschlussheilbehandlung ist eine intensive Nachbehandlung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt mit oder ohne Operation. Diese Leistung kann bis zu 6 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden.

Heilverfahren (HV)

Ein Heilverfahren ist für Menschen, die aus gesundheitlichen Problemen den Belastungen am Arbeitsplatz nicht mehr gewachsen sind und eine längere Krankschreibung erfolgt oder droht. Das Rehabilitationsziel besteht darin, den Patienten nach einer akuten oder chronischen Erkrankung für die Belastungen am Arbeitsplatz zu stärken.

Wenn eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht gleich erfolgen kann, besteht die Möglichkeit nach Absprache mit den behandelnden Ärzten eine Stufenweise Wiedereingliederung über die Rentenversicherung einzuleiten. Für Patienten, die Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, besteht die Möglichkeit einer Umschulung über den Rentenversicherungsträger.

Reha-Nachsorge

Die verschiedenen Reha-Kostenträger der Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft - Bahn - See) haben zur Sicherung und Vertiefung der erreichten Ergebnisse der vorher durchgeführten Rehabilitation - Anschlussheilbehandlung oder allgemeines Heilverfahren - verschiedene Nachsorge-Programme entwickelt.

In der MEDICA-Klinik können Sie das IRENA-Programm (Intensivierte Rehabilitations- Nachsorge) in der Orthopädie über die DRV Bund, DRV Mitteldeutschland, DRV Knappschaft - Bahn - See durchführen. Das IRENA-Programm kann vom behandelnden Reha-Arzt zum Ende des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen und verordnet werden. Die Verordnungsempfehlung stellt die Rehabilitationsklinik aus und sendet bei vorliegender Einverständniserklärung des Patienten diese und den ausführlichen Entlassungsbericht direkt an die MEDICA-Klinik. Inhaltlicher und zeitlicher Rahmen sowie die konkrete Nachsorgeeinrichtung werden durch das Ärzteteam der Rehabilitationsklinik empfohlen und vor Ort endgültig abgestimmt.

Die Rehabilitationsformen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Anschlussrehabilitation (AR)

Die Anschlussrehabilitation ist eine intensive Nachbehandlung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt mit oder ohne Operation. Diese Leistung kann bis zu  2 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden. Ein späterer Rehabilitationsbeginn ist nur nach Absprache und Genehmigung der Krankenkasse möglich.

Ambulante Rehabilitation

Eine ambulante Rehabilitation ist für Menschen, die aus gesundheitlichen Problemen den Belastungen des täglichen Lebens nicht mehr gewachsen sind und bei denen Pflegebedürftigkeit droht. Das Rehabilitationsziel besteht darin, die Patienten nach einer akuten oder chronischen Erkrankung für Ihren Alltag zu stärken.

Rehabilitationsformen der Berufsgenossenschaften (BG) / Unfallkassen

Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)

Erwerbstätige nach einem Wege-, Sport- oder Arbeitsunfall und Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der Schule oder schulischer Veranstaltungen verunfallt sind, können vom D- / H-Arzt eine EAP verordnet bekommen.

Rehabilitationsformen der privaten Krankenversicherung (PKV)

Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) / Privat-Reha

Bei Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems oder nach Operationen kann durch den Arzt eine intensivierte Behandlung in Form einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) verordnet werden. Bei Erkrankungen oder nach Operationen des Herz-Kreislauf-Systems, bei onkologischen Erkrankungen und nach Operationen sowie bei neurologischen und psychosomatischen Erkrankungen kann durch den Arzt eine sogenannte Privat-Reha verordnet werden.

Die Kostenübernahme für die EAP / Privat -Reha beantragt die MEDICA-Klinik bei der privaten Krankenversicherung. Dafür wird ein ärztliches Aufnahmegespräch vereinbart und bei diesem werden der Therapieplan und der Kostenübernahmeantrag fertig gestellt.

Zuständigkeit

Wenn Sie sich über die Zuständigkeit Ihrer Rehabilitation unklar sind, gibt Ihnen Ihre Krankenkasse gerne nähere Auskünfte.

 

Ebenso stehen Ihnen unsere Mitarbeiter aus dem Reha-Service für Rückfragen gerne zur Verfügung:

 

Tel. 0341 2580-657 oder per E-Mail reha[at]medica-klinik.de

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